Haludovo Palace Hotel
Großes, frei zugängliches Lost-Place-Areal direkt am Meer. Keine Zäune oder aktiven Zugangshürden – du kannst problemlos aufs Gelände und in die Gebäude.
Spot-Features:
🏢 Größe: Sehr weitläufiges Gelände mit mehreren Gebäuden → lange Lines & viel Variation
🧱 Struktur: Große offene Hallen, lange Korridore, Treppenhäuser
🪟 Open Spots: Viele kaputte Fenster, offene Wände und Dächer → ideale Entry-/Exit-Points
🔲 Gaps: Zahlreiche Fenster-Gaps, Door-Gaps und größere Freestyle-Lines zwischen Gebäudeteilen
🛗 Verticality: Mehrere Stockwerke + Dachzugang → gute Möglichkeiten für Diving & Powerloops
Rahmenbedingungen:
👥 Traffic: Häufig viele Touristen unterwegs → Lines vorher checken, eher früh morgens/spät abends fliegen
🚫 Security: Keine aktive Security bekannt, Gelände wirkt frei zugänglich
Risiken:
⚠️ Stark beschädigte Bausubstanz (lose Teile, Einsturzgefahr)
⚠️ Viele scharfe Kanten & Hindernisse
Skill-Level:
Anfänger können außen fliegen, aber innen wird’s schnell technisch durch enge Gaps und unübersichtliche Struktur
Kurzfazit:
Extrem vielseitiger FPV-Spot mit Fokus auf Freestyle & Exploration. Viel Platz, viele Gaps, aber auch echte Risiken – kein „einfach drauf los“-Spot.
45.13121, 14.52768
FPV-SPOTS-GERMANY • 14.04.2026
Ab 250 Gramm ohne C-Klassifizierung fliegst du in der Unterkategorie A3. Dort ist ein Abstand von mindestens 150 Metern zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten einzuhalten. Diese Regel steht in keiner amtlichen Zonenkarte – prüfe den eingezeichneten Kreis im Satellitenbild.
UAS.OPEN.040, EU-Verordnung 2019/947
Auf der Karte mit 150-Meter-Kreis ansehen
Deine Pflichten als ab 250 g Eigenbau-Pilot
- Betreiber-Registrierung beim Luftfahrt-Bundesamt, e-ID sichtbar am Copter.
- EU-Kompetenznachweis A1/A3 (kleiner Drohnenführerschein) erforderlich.
- Mindestens 150 Meter Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten.
- Keine unbeteiligten Personen im Flugbereich.
- Maximale Flughöhe 120 Meter über Grund.
- Flug mit FPV-Brille nur mit Spotter.
- Haftpflichtversicherung mit Drohneneinschluss: Pflicht nach § 43 LuftVG.
Diese Auswertung ist ein Hinweis, keine Rechtsberatung und keine Freigabe.
Maßgeblich ist allein die amtliche Karte auf
dipul.de.
Temporäre Betriebseinschränkungen, NOTAM und örtliche Allgemeinverfügungen
sind hier nicht enthalten und ändern sich täglich.
Quelle Geodaten: DFS, BKG.
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